Abgeschlossen
17. September 2020 - 17. Dezember 2020

Pa.Iv. 19.429. Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe

Die Schweizergardisten leisten im Staat Vatikanstadt einen Polizeidienst zugunsten eines fremden und souveränen Staates. Sie bezahlen während ihrer Dienstzeit im Vatikan eine Wehrpflichtersatzabgabe. Mit dieser Vorlage soll im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden: Neu sollen die Schweizergardisten während ihrer Dienstzeit von der Ersatzabgabe befreit werden.