Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Vorliegender Entwurf räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, die Heroinverschreibung für schwer Drogenabhängige für eine befristete Zeit zu regeln (entsprechende Ergänzung von Art. 8 BetmG).