Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Abgeschlossen
18. Oktober 1995 - 29. Februar 1996
Institutionelle Massnahmen zur Defizit- u. Verschuldungsbegrenzung (Schuldenbremse)
Ziel der Revision von Art. 42bis der Bundesverfassung und des Finanzhaushaltsgesetzes ist der Abbau des Fehlbetrages der Bilanz und damit der Bundesverschuldung.