Abgeschlossen
7. Dezember 1998 - 31. März 1999

Aufhebung von Art. 50 Abs. 4 BV (Genehmigungspflicht für die Errichtung neuer Bistümer)

Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) unterstellt die Errichtung neuer Bistümer der Genehmigung des Bundes. Der Artikel stammt aus der Zeit des Kulturkampfes in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.