Aufhebung von Art. 50 Abs. 4 BV (Genehmigungspflicht für die Errichtung neuer Bistümer)
Artikel 50 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) unterstellt die Errichtung neuer Bistümer der Genehmigung des Bundes. Der Artikel stammt aus der Zeit des Kulturkampfes in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.