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Das Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 sieht die Ausschreibungen im regionalen Personenverkehr vor. Diese Umsetzung wird nun auf Verordnungsstufe (ARPV) konkretisiert. Hinzu kommen deren Auswirkungen auf die Personenbeförderungskonzession inkl. weiteren Bereinigungen der Rechtsgrundlagen (VPB). Der Auftrag im Rahmen der Aufgabenüberprüfung «Umstellung Bahn - Bus» ist auch Gegenstand der Verordnungsanpassung (ARPV und KFEV).