Abgeschlossen
15. März 2007 - 30. April 2007

Verordnung über Regionalpolitik

Am 6. Oktober 2006 haben die eidgenössischen Räte das neue Bundesgesetz über Regionalpolitik gutgeheissen. Es soll auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Die in der Zwischenzeit ausgearbeitete Verordnung regelt insbesondere den örtlichen Wirkungsbereich für die regionalpolitischen Instrumente nach den Artikeln 4 bis 7 des Bundesgesetzes, die Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gemeinden, dem Berggebiet und dem weiteren ländlichen Raum, die Anforderungen an die Abrechnung mit den Kantonen sowie die Finanzaufsicht.