Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Personenverkehr sowie im Güterverkehr auf der Schiene
Die Verordnung legt fest, welche Massnahmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs im Falle einer schweren Strommangellage durchführen müssen. Im Fokus stehen Kapazitäts- und Angebotsreduktionen, um das Funktionieren des Systems «Schiene» aufrechtzuerhalten.