Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV)
Am 8. Oktober 2004 hat das Parlament das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) gutgeheissen, das Inkrafttreten zusammen mit den Ausführungsbestimmungen ist per Januar 2007 geplant. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligungen zur Durchführung von genetischen Untersuchungen und von Reihenuntersuchungen.