Verordnung über Diplome, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen; Verordnung des EDI über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen
Das Medizinalberufegesetz (MedBG) wurde mit der Schlussabstimmung vom 23. Juni 2006 gutgeheissen und tritt (mit Ausnahme des Teils zum Register, Artikel 51 ff. MedBG) voraussichtlich auf den 1. September 2007 in Kraft. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung der eidgenössischen Diplome und der Anerkennung ausländischer Diplome und Weiterbildungstitel, sowie im Zusammenhang mit der Weiterbildung und der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge musste eine entsprechende Verordnung erarbeitet werden, welche gleichzeitig mit dem MedBG in Kraft gesetzt werden soll.