Abgeschlossen
14. September 2007 - 12. November 2007

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV)

Um die Gleichwertigkeit unter dem Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) beizubehalten, ist das geltende Recht zur Sicherheit von Maschinen an die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzupassen. Bisher war dieses Rechtsgebiet in der Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV; SR 819.11) integriert. Neu wird es in einer eigenständigen Verordnung geregelt.