Abgeschlossen
10. Februar 2006 - 10. März 2006

Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ für landwirtschaftliche Erzeugnisse stellt sicher, dass ein Produkt mit der Bezeichnung „Berg“ tatsächlich aus einer Bergregion stammt.
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Französisch

Quelle
fedlex.admin.ch

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