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Die Inkraftsetzung und Umsetzung des in der Referendumsabstimmung vom 26. November 2006 vom Volk angenommenen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) erfordert entsprechende Ausführungsbestimmungen. Der Bundesrat hat das EDI ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren über den Verordnungsentwurf durchzuführen.