Verordnung über die Anpassung verschiedener Verordnungen aufgrund von Weiterentwicklungen im Bereich Schengen und Dublin
Am 26. September 2014 genehmigte das Parlament in der Schlussabstimmung die Übernahme der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnung, die Änderungen des Schengener Grenzkodex (Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen) und die neue Umsetzung der Richtlinie 2001/40/EG im Asylbereich sowie die dafür notwendigen Anpassungen des Ausländergesetzes (AuG) und des Asylgesetzes (AsylG). Auf Verordnungsstufe sind nun gewisse dieser Gesetzesänderungen nachzuvollziehen resp. gewisse Themen sind aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit in diverse Verordnungen des Asyl- und Ausländerbereichs neu aufzunehmen.