Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS
Mit dieser Verordnung bezeichnet der Bundesrat das Netz der bedeutenden, im Gelände noch sichtbaren historischen Verkehrswege. In das Inventar werden Wege und Strassen mit traditioneller Erscheinung sowie Verbindungen aufgenommen, die durch historische Quellen (Pläne, Dokumente etc.) belegt sind.