Verordnung über das militärische Gesundheitswesen (V MiGw)
Die neue Verordnung soll die Einzelheiten im Zusammenhang mit dem militärischen Gesundheitswesen einheitlich regeln und Lücken schliessen, beispielsweise betreffend die schweizweite Berufsausübung von militärischen Medizinalpersonen. Die Verordnung über das militärische Gesundheitswesen soll das Äquivalent zu den kantonalen, für den zivilen Bereich geltenden Gesundheits-, Spital- und Heilmittelerlassen darstellen.