Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer
Die Beteiligungsquote, ab der das Meldeverfahren im Konzern zulässig ist (heute 20 Prozent) soll auf 10 Prozent gesenkt werden. Die vorgängig im internationalen Verhältnis einzuholende Bewilligung soll neu fünf (heute drei) Jahre gelten. Daraus ergibt sich eine administrative Erleichterung für die Unternehmen und die Steuerbehörden.