Verordnung über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (ZEMIS), ZEMIS-Verordnung
Ausführungsverordnung zum Gesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, in welchem besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz bearbeitet werden. Diese Verordnung regelt insbesondere die Kategorien der Personendaten des Ausländer- und Asylbereichs, die Zugriffsberechtigungen, die Aufbewahrungsdauer der Personendaten, die Rechte der Betroffenen sowie den Betrieb und die Nutzung des Informationssystems.