Verordnung über Anpassungen des Verordnungsrechts im Umweltbereich, insbesondere hinsichtlich der Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen für die Programmperiode 2016-2019
Durch die vorliegenden Verordnungsänderungen wird die Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Hinblick auf die dritte Programmperiode gewährleistet. In der Hauptsache geht es um eine Harmonisierung der verschiedenen Regelungen im Umweltbereich sowie um Präzisierungen der Begriffe bzw. die Klärung von Auslegungsfragen.