Abgeschlossen
28. Mai 2013 - 26. Juli 2013

Verordnung des WBF über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte

Diese WBF-Verordnung ist neu und stützt sich auf Artikel 14 Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) sowie auf die Berg- und Alpverordnung (SR 910.19), welche in Artikel 9 Absatz 3 das Departement ermächtigt, offizielle Zeichen für die Kennzeichnung von Berg- und Alperzeugnissen festzulegen. Die Verordnung des WBF über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte definiert die Anwendungsregeln dieser offiziellen Zeichen.
Quelle
fedlex.admin.ch

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