Abgeschlossen
6. Februar 2012 - 15. Februar 2012

Verordnung des UVEK über die risikogerechte Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte

Die risikogerechte Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte wird von 1.71% für das Tarifjahr 2012 auf 1.64% für das Tarifjahr 2013 gesenkt. Diese Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit der ElCom, welche gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b StromVV zwingend zu konsultieren ist. Die Preisüberwachung ist mit der Berechnung und dem Vorgehen des BFE ebenfalls einverstanden.
Themen
Energie
Quelle
fedlex.admin.ch

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