Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
Die Anforderungen an den Schutz gegen Störfälle in Kernanlagen werden in der Kernenergieverordnung konkretisiert. Dort werden die Störfälle genannt, gegen die Schutzmassnahmen zu treffen sind. Der ausreichende Schutz gegen Störfälle ist mittels einer Störfallanalyse nachzuweisen. Dafür werden in der vorliegenden Verordnung spezifische Gefährdungsannahmen und Bewertungskriterien festgelegt.