Abgeschlossen
5. September 2007 - 5. Oktober 2007

Verordnung des EDI über kombinierte Warnhinweise auf Tabakprodukten

Die Verordnung regelt für Tabakerzeugnisse und für Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen die in Art. 12 Abs. 5 der Tabakverordnung (SR 817.06) vorgesehene Kombination der ergänzenden Warnhinweise mit Fotografien und anderen Abbildungen.