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Geplant
Mai 2025 - September 2025
Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit
Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)
Artikel 329e Obligationenrecht (OR) sieht einen unbezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und sich im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit engagieren. Der Bundesrat wurde vom Parlament mit den beiden Motionen 23.3734 und 23.3735 beauftragt, die Dauer dieses Urlaubs auf zwei Wochen zu erhöhen. Mit dieser Vorlage wird dieser Auftrag umgesetzt.