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Im Rahmen des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 hat das Parlament am 30. September 2016 eine Totalrevision des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) sowie Teilrevisionen verschiedener weiterer Bundesgesetze beschlossen. Infolgedessen müssen verschiedene Verordnungen angepasst werden. Namentlich eine Totalrevision der Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV; SR 730.01) sowie Teilrevisionen der Verordnung vom 30. November 2012 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung; SR 641.711) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71) sind vorgesehen.