Umsetzung der Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer (Vereinfachung der Erneuerung der Anmeldung im Stimmregister)
Die durch Änderung vom 17. Juni 2011 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer beschlossene Vereinfachung der Anmeldungserneuerung im Stimmregister zieht auch eine Änderung der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer nach sich; diese bezweckt auch die verschiedenen inskünftig den Auslandschweizern angebotenen Möglichkeiten der Anmeldungserneuerung in einem einzigen Artikel zusammenzufassen.