Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV)
Die geltende Pflanzenschutzverordnung ist seit dem Inkrafttreten im Jahre 2001 bereits mehrmals geändert worden. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass weitere Klarstellungen oder Ergänzungen notwendig sind. Zudem bestehen heute Doppelspurigkeiten mit der Freisetzungsverordnung, welche aufgehoben werden sollen. Mit der vollständigen Überarbeitung der Verordnung wird ein kohärenter, übersichtlicher Erlass angestrebt, der den Entwicklungen Rechnung trägt.