Abgeschlossen
25. April 2016 - 15. August 2016

Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR)

Die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister vom 31. Mai 2000 muss der Änderung von Art. 10 Abs. 3<sup>bis</sup> Bundesstatistikgesetz (BStatG) angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken hauptsächlich eine klarere Definition der Zuständigkeiten und eine grundsätzliche Vereinfachung des Zugriffsprozesses auf die GWR-Daten sowie deren Nutzung.