Abgeschlossen
22. Januar 2014 - 16. Mai 2014

Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (VBLN)

Am 3. September 2003 formulierte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) an die Adresse des Bundesrates Empfehlungen zur Verbesserung der von ihr als ungenügend beurteilten Wirkung des geltenden BLN. Der Bundesrat folgte den Empfehlungen mit Beschluss vom 15. Dezember 2003 weitgehend und beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Umsetzung. Teil des vorliegenden Entwurfs der total revidierten Verord-nung zum BLN (VBLN) sind die überarbeiteten und ausführlichen Beschreibungen der Objekte des BLN. Sie enthalten insbesondere die Gründe für die nationale Bedeutung sowie die gebietsspezifischen Schutzziele pro Objekt.
Themen
Umwelt
Quelle
fedlex.admin.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.