Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Die Praxis der Vollzugsbehörden des Waffenrechtes hat aufgezeigt, dass bei gewissen Bestimmungen der Waffenverordnung (WV, SR 514.541) Anpassungsbedarf besteht. Änderungen und Präzisierungen bestehender Regelungen, die mit der vorliegenden Vorlage vorgesehen sind, sollen mehr Rechtssicherheit bei den anwendenden Behörden und damit auch den betroffenen Personen bringen und zudem die Arbeit der Vollzugsbehörden effizienter ausgestalten. Die Vorlage hat auch einen Bezug zur Motion Rieder 25.3256 «Die Kleinen hängt man zu Hunderten auf, den Grossen lässt man laufen», die Ende 2025 vom Parlament überwiesen worden ist.