Die Teilrevision betrifft zwei Hauptpunkte: Zolllager und Sicherheitsbereich. Zolllager soll es auch weiterhin geben. Künftig soll es jedoch nicht mehr möglich sein, inländische Waren zur Ausfuhr zu veranlagen, sie anschliessend aber noch in der Schweiz in einem Zolllager einzulagern. Im Sicherheitsbereich sollen einerseits die Kompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich der durch die Kantone delegierten Aufgaben klarer geregelt werden. Andererseits soll der im Schengener Bundesbeschluss festgeschriebene Mindestbestand des Grenzwachtkorps aufgehoben werden.