Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)
Die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts erfolgt im Zusammenhang mit der Motion Gysin (03.3212). Sie legt die Voraussetzungen für die Anzeige von Missständen im Einklang mit der Treuepflicht fest. Eine Kündigung im Anschluss an eine rechtmässige Meldung von Missständen gilt als missbräuchlich (Art. 336 Abs 2 Bst. d Entwurf-OR). Die Meldung von Misständen im öffentlichen Dienst des Bundes wird im Personalgesetz und damit in einer separaten Vorlage geregelt. Die Kantone bleiben frei, die Frage für ihre Angestellten in ihrem jeweiligen Personalrecht zu regeln.