Abgeschlossen
11. Februar 2015 - 28. Mai 2015

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 ist an die in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommenen Artikel 121a und 197 Ziff. 9 der Bundesverfassung anzupassen. Die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wird neu geregelt.