Abgeschlossen
11. Juni 2014 - 11. August 2014

Teilrevision der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung, MedBV)

Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Es soll ein neuer eidgenössischer Weiterbildungstitel in Handchirurgie geschaffen werden. Zudem soll die Dauer der Weiterbildungen in Anästhesiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pathologie, Radiologie und Radio-Onkologie/Strahlentherapie von 6 auf 5 Jahre verkürzt werden. Dies erfolgt durch die Streichung des schwierig zu kontrollierenden Fremdjahres (nicht fachspezifische Weiterbildung). Die Dauer der Weiterbildung in Chiropraktik wurde von 2 auf 2,5 Jahre verlängert, da neu ein 4-monatiges Praktikum in der Weiterbildung enthalten ist. Artikel 12 zur Berufsbezeichnung, welcher insbesondere auch die Kantone betrifft, soll zur besseren Verständlichkeit überarbeitet werden. Ausserdem sollen bestimmte Gebühren erhöht (oder eingeführt) werden, um die entsprechenden Verfahrenskosten zu decken. Schliesslich erfolgen mit der Revision die notwendigen technischen Anpassungen der Verweise auf das entsprechende EU-Recht (RiLi 2005/36/EG).