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Die geltende Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 31. Oktober 2001 ist einerseits an die Fortschritte in der Telekommunikationstechnologie anzupassen und der Überwachungsmassnahmenkatalog zu ergänzen. Andererseits müssen den neu aufgeführten Überwachungsmassnahmen entsprechende Gebühren- und Entschädigungssätze in der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom 7. April 2004 zugewiesen werden.