Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung)
Die Teilrevision der CO<sub>2</sub>-Verordnung ist notwendig zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe und über die Änderung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen. Das Parlament hat dieses Bundesgesetz am 20. Dezember 2019 angenommen; es wurde im Rahmen der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Burkart 17.405 erarbeitet. Die Änderungen am CO<sub>2</sub>-Gesetz und an der CO<sub>2</sub>-Verordnung sollen auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.