Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
Gestützt auf die Artikel 64a und 65 KVG, welche die Räte am 19. März 2010 verabschiedet haben, werden die Artikel 105b ff. KVV (Nichtbezahlung von Prämien) und 106b ff. KVG (Prämienverbilligung) revidiert.