Einführung von Abgasvorschriften für benzinbetriebene Arbeitsgeräte mit einer Leistung ≤19 kW (Motorsägen, Rasenmäher, etc). In Zukunft sollen in der Schweiz nur noch Arbeitsgeräte in Verkehr gesetzt werden dürfen, welche den Anforderungen der EU-Abgasrichtlinie 2002/88/EG für Verbrennungsmotoren ≤19 kW für mobile Geräte und Maschinen genügen.