Abgeschlossen
20. November 2009 - 20. Februar 2010

Teilrevision der Luftreinhalteverordnung (LRV)

Einführung von Abgasvorschriften für benzinbetriebene Arbeitsgeräte mit einer Leistung ≤19 kW (Motorsägen, Rasenmäher, etc). In Zukunft sollen in der Schweiz nur noch Arbeitsgeräte in Verkehr gesetzt werden dürfen, welche den Anforderungen der EU-Abgasrichtlinie 2002/88/EG für Verbrennungsmotoren ≤19 kW für mobile Geräte und Maschinen genügen.
Themen
Umwelt
Quelle
fedlex.admin.ch

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