Die letzte grössere Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Im Bereich des Lebensmittelrechts besteht ein permanenter Revisionsbedarf, ansonsten neue Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen und der Gesundheits- und Täuschungsschutz nicht mehr vollumfänglich gewährleistet ist. In der anstehenden Revision wird nun eine weitere, umfassende Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt. Im Rahmen dieser Revision werden auch die Motion Savary 18.4411 «Private Kontrollbeauftragte. Verstärkt gegen Betrugsfälle im Bereich der geschützten Bezeichnungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgehen», die Motion Munz 19.3112 «Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung», die Motion der WBK-S 20.3910 «Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren» und die Motion Silberschmidt 20.4349 «Ressourcenverschleiss bei Verpackungen verkleinern. Verkauf von tiefgekühlten Lebensmitteln ohne Vorverpackung erlauben» umgesetzt.