Abgeschlossen
21. Juni 2017 - 13. Oktober 2017

Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

Der Wasserzins ist eine Abgabe und stellt das Entgelt für die Einräumung des exklusiven Rechts zur Wasserkraftnutzung an einem Standort dar. Der Bund setzt dafür Schranken. Das Maximum des Wasserzinses ist im Wasserrechtsgesetz WRG geregelt und wurde letztmalig mit Parlamentsentscheid von 2010 in zwei Stufen auf 110 CHF/kWbrutto erhöht. Diese Regelung wurde bis Ende 2019 befristet. Der Bundesrat muss der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 vorlegen. Die Vorlage sieht eine Übergangsregelung für das Wasserzinsmaximum vor. Das Wasserzinsmaximum soll in einer Übergangszeit bis 2022 auf 80 Fr./kWbrutto herabgesetzt werden.