Revision der Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV)
Die vorliegende Revision der AltlV sieht vor, den Sanierungswert für Quecksilber für Böden von belasteten Standorten bei Haus- und Familiengärten gemäss Anhang 3 Ziffer 2 von 5 mg/kg auf 2 mg/kg anzupassen.