Abgeschlossen
11. Juni 2009 - 31. Juli 2009

Revision der Verordnung über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE)

Umfassende Änderungen des Eisenbahngesetzes auf den 1.1.2010 führen zu Verordnungsänderungen auf Stufe Bundesrat und damit zur neuen Verordnung über die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (STEBV). In dieser Verordnung werden u.a. die Vorgaben für die Ausstellung und den Entzug der Führerausweise, die Massnahmen bei Dienstunfähigkeit und für die Datenbank geregelt, welche bisher in der Verordnung des UVEK in der VTE enthalten waren. Die Fahrberechtigung besteht aus dem durch die Behörde ausgestellten Führerausweis, welcher die persönlichen Grunddaten und die Kategorie enthält, sowie die durch die jeweilige Eisenbahnunternehmung ausgestellte zugehörige Bescheinigung, auf welcher die effektiven Fahrkompetenzen wie Infrastrukturnetze und Triebfahrzeugkenntnisse aufgeführt werden. Der Ausweis wird durch das BAV ausgestellt und hat neu eine Gültigkeit von 10 Jahren. Mit der Aufnahme der Betriebsvorschriften in die Prüfungsinhalte der VTE kann die seit dem 1.1.2006 ausstehende Ausstellung der Führerausweise für die Triebfahrzeugführenden der Strassenbahnen vollzogen werden. Neu werden die Bahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen im Sinne der Gleichstellung in die Ausweispflicht aufgenommen.
Themen
Verkehr
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Quelle
fedlex.admin.ch

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