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Um Inhaberinnen und Inhabern einer gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturität den Zugang zu den universitären Hochschulen zu ermöglichen, muss die Verordnung über die Ergänzungsprüfung angepasst werden, um der Zugang zur Ergänzungsprüfung auch für Fachmaturandinnen und Fachmaturanden zu öffnen.