Revision der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) betreffend die heroingestützte Behandlung
Die heroingestützte Behandlung (HeGeBe) wurde in den letzten Jahren zwei Evaluationen unterzogen. Diese kamen zum Schluss, dass die Regelung der HeGeBe insbesondere zur Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer und komorbider Patientinnen und Patienten revidiert werden muss. Dies betrifft in erster Linie die Ab- und Mitgabe und die Fortführung der Behandlung ausserhalb der HeGeBe-Zentren. Zudem bestätigten die Evaluationen, dass das erweiterte Mitgaberegime für Diacetylmorphin, das im September 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie eingeführt und bis zum 31. März 2023 verlängert wurde, sich bewährt hat und bei der Weiterentwicklung der HeGeBe integriert werden sollte. Auf dieser Grundlage wurde eine Verordnungsrevision erarbeitet, um die Regelungen der HeGeBe im Sinne der oben genannten Bedürfnisse zu überarbeiten.