Die Betäubungsmittelverzeichnisverordnung enthält in den Anhängen die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen, die regelmässig überprüft und angepasst werden. Aufgrund internationaler Entwicklungen, namentlich betreffend Stoffe, die neu in verschiedenen europäischen Ländern unter Kontrolle gestellt und gemäss dem Übereinkommen der UNO von 1988 ebenfalls auf der Liste der kontrollierten Substanzen aufgeführt werden sowie wegen vermuteten neuen Gefährdungen, sollen insgesamt fünf Stoffe neu in die Verzeichnisse a, b, d und f aufgenommen werden.