PARCHEM: Anhörung zu den Departementsverordnungen des EDI zum neuen Chemikalienrecht
Verordnungspaket zum neuen Chemikalienrecht (gemeinsam mit EVD und UVEK; 8 Verordnungen). Mit dem neuen Chemikalienrecht wird der "Giftverkehr" in der Schweiz insbesondere durch den Wegfall des heutigen Bewilligungssystems für den Bezug von Giften weitgehend liberalisiert. In den fünf Verordnungsentwürfen des EDI zum neuen Chemikalienrecht werden personenbezogene Anforderungen und Voraussetzungen für den Umgang mit besonders gefährlichen Chemikalien geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass weiterhin ein ausreichender Schutz beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.