Abgeschlossen
12. September 2022 - 16. Dezember 2022

Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige

Die Kommission schlägt vor, die Bundesverfassung so zu ändern, dass das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wird. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter und an das Bundesgericht soll bei 18 Altersjahren belassen werden.

Diese Vernehmlassung ist abgeschlossen