Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen
Informationen über die Freisetzung bestimmter Schadstoffe und über den Transfer bestimmter Abfälle sollen künftig öffentlich zugänglich sein. Meldepflichtig sind rund 1000 grosse und mittlere Betriebe, wenn sie Schadstoffe freisetzen, die über einen festgesetzten Schwellenwert hinausgehen. Eine vom UVEK in die Anhörung gegebene Verordnung will die nötige Rechtsgrundlage für ein solches öffentliches Register schaffen. Damit setzt die Schweiz eine internationale Verpflichtung um. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass sich mit solchen Registern die Freisetzung von Schadstoffen verringern lässt.