Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für die Jahre 2007 bis 2010
Der Bundesrat sprach sich am 18. Januar 2006 für die Weiterführung von www.ch.ch aus und ermächtigte die Bundeskanzlei, mit den Kantonen eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den Betrieb des Schweizer Portals für eine Mindestdauer von vier Jahren abzuschliessen, da die geltende „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Informationsportals www.ch.ch von 2005 bis 2006“ vom 6. Oktober 2004 Ende Jahr abläuft.