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Es geht um die Übernahme der Anforderungen, die sich aus dem Rahmenbeschluss 2008/977/JI ergeben. Der Rahmenbeschluss stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar. Die Vorlage beinhaltet hauptsächlich Änderungen des Datenschutzgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Entwurfs des Bundesgesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und denjenigen der anderen Schengen-Staaten.